AH91.00-P-0002-01A Hinweise zur Durchführung von Reparatur-, Karosserie- und Schweißarbeiten bei Fahrzeugen mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten Typ 124, 129 bis 30.6.93, 140, 202 bis 30.6.93

1 Vor dem Beginn von
Karosseriearbeiten,
Schweißarbeiten,
Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten (Aus-, Einbau)
und
Arbeiten an Bauteilen, die mit den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in Verbindung stehen oder einen Eingriff in deren Stromkreis erfordern, z. B. beim Ausbau des Lenkrades
Masseleitung der Batterie abschließen/isolieren und Prüfkupplung/Steckverbindung Airbag mit Gurtstraffer (X11/13) trennen.

2 Bei Lackierarbeiten
mit anschließender Ofentrocknung sind keine besonderen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten können ohne Schaden Temperaturen bis maximal 100 oC überstehen.
  3 Bei Reparaturarbeiten
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten nicht mit Fett, Öl oder Reinigungsmittel in Berührung bringen.

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die aus einer Höhe von mehr als 0,5 m heruntergefallen sind, müssen ersetzt, und dürfen auf keinen Fall in ein Fahrzeug montiert werden.

Nach Beendigung der Arbeiten an den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten ist das Rückhaltesystem grundsätzlich über die Impulsanzeige gemäß Diagnose-Literatur zu prüfen. Bei Impulsanzeige 1 ist kein Fehler gespeichert, d. h. das System ist in Ordnung.

Die Gurtstraffer werden nicht über Impulsanzeige erfaßt. Sie müssen zusätzlich geprüft werden (Widerstandsmessung).

Beim Ausbau eines oder beider Vordersitze (Steckver-bindung zu den Gurtschlössern muß getrennt werden) bei Startschalterstellung 1 oder 2 leuchtet die "SRS" Kontrol-leuchte und erlischt beim Wiedereinbau der Sitze. Dies wird als Fehler abgespeichert (Impulsanzeige 5 bzw. 6). Der Speicher muß gelöscht werden.